Akte Recht – Neue Entscheidungen
Gleich fünf neue Beiträge haben wir diese Woche in der Akte Recht für Sie!
In einem Anfragebeschluss des 2. Strafsenats geht es um die mögliche Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes im Rahmen der Strafzumessung. In weiteren Entscheidungen beschäftigt sich der 2. Senat mit dem Gefährdungsschaden beim Betrug, der Bindungswirkung von § 132 GVG sowie den Auswirkungen eines Dienstverbotes aus Mutterschutz auf das Strafprozeßrecht. Der 1. Senat zuletzt setzt sich mit den Erfordernissen an Tatbeiträge beim Bandenhandel auseinander.