Akte Recht – Tötungsvorsatz, Notwehr, Strafzumessung und Diebstahl
Der 1. Strafsenat des BGH behandelt in dem Urteil vom März diesen Jahres zwei Probleme: Erstens die Frage, wie auf der Ebene der Angemessenheit bei der Notwehr mit einer Notwehrhandlung umzugehen ist, der Provokationen von beiden Seiten vorangingen. Zweitens die Problematik der subjektiven Voraussetzungen der Notwehr, die in höchsten Maße umstritten sind.
Außerdem eine Entscheidung für den Anknüpfungspunkt der Differenzierung, ob Diebstahl oder Betrug vorliegt. Diese bemisst sich nicht nur nach dem äußeren Erscheinungsbild, sondern auch nach der Willensrichtung des Getäuschten zum Zeitpunkt des vollständigen Verlustes der tatsächlichen Herrschaft.
Des Weiteren noch zwei Urteile des BGH: