Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 30.06.17 – BT Drucksache 527/17
Am 30.06.2017 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ (BT Drucksache 527/17). Durch die kontrovers diskutierte Reform wurde unter anderem der Richtervorbehalt für die Blutprobenentnahme in § 81a StPO bei Verdacht von bestimmten Straßenverkehrsdelikten aufgehoben. Auch der sog. DNA-Beinahetreffer wird nunmehr von den §§ 81e, 81h StPO erfasst. Alle weiteren Änderungen können Sie unserer Übersicht hier entnehmen. Zur Einführung der sog. Quellen-TKÜ sowie der sog. Online-Durchsuchung erscheint demnächst ein separater Beitrag.