Akte Recht
Das OLG Stuttgart beschäftigt sich mit der in der Praxis häufigen Konstellation der falschen Selbstbezichtigung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Die falsche Selbstbezichtigung zielt darauf ab, ein mangels Erfolgs später einzustellendes Verfahren gegen einen Unbeteiligten herbeizuführen, damit das Verfahren gegen den tatsächlichen Fahrer zwischenzeitlich verjährt. Der 2. Senat des OLG Stuttgarts hatte bislang den wahren Fahrer wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft gem. §§ 164 II, 25 I Var. 2 StGB und den angeblichen Fahrer wegen Beihilfe hierzu gem. §§ 164 II, 25 I Var. 2, 26 StGB verurteilt. Dem widerspricht nun der 1. Senat und lehnt eine mittelbare Täterschaft mangels Tatherrschaft ab. Somit bleiben sowohl der falsche als auch der angebliche Fahrer straflos.
Außerdem beschäftigt sich der IStGH mit der Frage, ob Südafrika seine Verpflichtungen aus dem Römischen Statut verletzt hat indem es im Juni 2015 entgegen der Forderung aus Den Haag die Festnahme und Überstellung des sudanesischen Präsidenten Al-Bashir unterließ.