Lange Nacht der Wissenschaften – Bericht
Oberlandesgericht Nürnberg Saal 600
Gemeinsam mit dem Oberlandesgericht Nürnberg und einer in Grafenwöhr stationierten amerikanischen Militärstaatsanwaltschaft stellte der Lehrstuhl im historischen Schwurgerichtsaal den Ablauf eines Strafverfahrens vor – nach deutschem und amerikanischem Recht. Zahlreiche Besucher verschafften sich so einen Einblick in beide die beiden Rechtssysteme. Die Unterschiede erläuterten zwischendurch Professor Safferling und Lieutenant Colonel (ret.) Bradley J. Huestis, der in 20 Jahren als Militärjurist etliche Male die Anklage in Militärgerichtsverfahren vertreten hat. Die Zuschauer waren sichtlich beeindruckt von der Atmosphäre in einem Gerichtssaal. Überraschend kam für viele auch der unterschiedliche Ausgang beider Verfahren trotz gleichen Sachverhalts. Klarheit verschaffte Professor Safferling im Anschluss an die Verfahren durch die Beantwortung der Fragen aus dem Publikum.
Parallel dazu führte Michaela Lissowsky durch die Ausstellung im Memorium Nürnberger Prozesse und erklärte die Auswirkungen der Nürnberger Prozesse auf die Entwicklung des Völkerstrafrechts.
JDC Schillerstraße
Der Lehrstuhl war auch am zweiten Standort, dem Juridicum in Erlangen, mit Beiträgen aus den Themenbereichen „Cybercrime“ und „Strafrecht und Verfassung“ vertreten. Unser Mitarbeiter Dr. Christian Rückert führte die Zuhörer um 21 Uhr mit seinem Vortrag „Darknet, Bitcoins und Underground Economy“ auf die „dunkle Seite des Internets“. In der vollbesetzten „Lernbrücke“ erklärte Dr. Rückert die technischen Hintergründe des TOR-Netzwerks und der virtuellen Kryptowährungen sowie den Einsatz dieser Technologien durch kriminelle Akteure und die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden.
Der zweite Vortrag des Abends war ein Kooperationsprojekt der Lehrstühle Safferling und Kudlich. Dr. Mustafa Oğlakcıoğlu und Dr. Christian Rückert brachten den zahlreichen Besuchern in der „Spätschicht“ um 23 Uhr die Welt des „Gangsta-Rap“ näher. Thematisiert wurden dabei sowohl die popkulturellen Hintergründe als auch die Frage, ob und ggf. wie sich Gangsta-Rapper mit ihren gewaltverherrlichenden, homophoben und frauenfeindlichen Texten unter Beachtung der Kunstfreiheit strafbar machen können.
Weitere Eindrücke des Abends finden Sie auf der ICLU-Facebookseite.