Dr. Christian Rückert beim rechtspolitischen Symposium „Cybercrime“ der Hanns-Seidel-Stiftung in München
Bereits am 4. Oktober 2017 war unser Mitarbeiter Dr. Christian Rückert beim rechtspolitischen Symposium „Cybercrime“ der Hanns-Seidel-Stiftung in München zu Gast. Der Workshop widmete sich der Computer- und Internetkriminalität in Deutschland. Insbesondere sollten die tatsächlichen Möglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Strafverfolgung in diesem Bereich in den Blick genommen werden.
Bereits am Nachmittag fand hierzu eine Expertenrunde mit Teilnehmern aus dem Bereich der Strafverfolgungsbehörden, der Wissenschaft und der Anwaltschaft statt. Dr. Christian Rückert war hierzu neben Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky als Keynote-Speaker eingeladen. Während sich Generalstaatsanwalt Janovsky der Phänomenologie der Computer- und Internetkriminalität widmete und die Arbeit der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) in Bamberg aufzeigte, konzentrierte sich Dr. Rückert auf die grundlegenden neuen Herausforderungen für Staat und Gesellschaft, die sich aus der zunehmenden Nutzung der Computer-und Internettechnologie sowohl durch die Bürger als auch durch kriminelle Akteure ergeben. Insbesondere zeigte er dabei grundlegende Konfliktlinien wie diejenige zwischen staatlichem Strafverfolgungsanspruch und Sicherheit in der IT-Technik auf.
Am Abend folgte dann eine öffentliche rechtspolitische Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback, Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam, Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky sowie ICLU-Mitarbeiter Dr. Christian Rückert. Moderiert wurde die Diskussion von Dr. Helene Bubrowski von der FAZ. Die Teilnehmer sprachen hierbei über neue Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden, die sich durch die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Computer- und Internettechnologie ergeben. Der Fokus lag dabei auf der Frage, wie den Strafverfolgungsbehörden die notwendige moderne Technologie zur Verfügung gestellt werden kann und gleichzeitig die „digitalen“ Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger effektiv geschützt werden können.
Ein YouTube-Video der gesamten Podiumsdiskussion finden sie hier.