Akte Recht
Diese Woche drei Entscheidungen in der Akte Recht:
- Der BGH stellt fest, dass körperliche Reaktionen, wie Hilferufe des Opfers, Anlass zu einer Korrektur des Rücktrittshorizonts geben können.
- Ein Urteil befasst sich mit der Frage, ob durch den bloßen Willen der Mitwirkung an einer Körperverletzung eine mittäterschaftliche Beteiligung i.S.d. § 25 Abs. 2 StGB vorliegt.
- Eine Entscheidung beschäftigt sich mit den Wiederaufnahmemöglichkeiten nach rechtskräftigem Nichteröffnungsbeschluss gem. § 211 StPO sowie mit Beweisverwertungsverboten nach § 136a StPO bei einer Täuschung durch Privatpersonen.