Akte Recht – Der Fall Franco A.
Im Beschluss des 3. Strafsenats zur Haftprüfung im Fall Franco A. wird die restriktive Auslegung des Tatbestands der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) im Lichte der Voraussetzungen des § 112 StPO weitergeführt. Außerdem: Kann die Verdeckungsabsicht im Rahmen des §211 StGB auch bei einer erst nach der Tötung vorgenommenen, zu verdeckenden, anderen Tat angenommen werden?