Akte Recht – Mordurteil für Raser aufgehoben
Diese Woche das Urteil des BGH zum Fall der „Berliner Raser“. Das Landgericht hatte angenommen, dass sich die Angeklagten als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) wegen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln (§ 211 Abs. 2 StGB) strafbar gemacht haben.