„Legendierte Polizeikontrollen“
In einer richtungsweisenden Entscheidung aus dem Jahr 2017 setzte sich der BGH mit der Zulässigkeit sog. „legendierten Polizeikontrollen“ auseinander und leitete womöglich auf diese Weise einen Kurswechsel bzgl. seiner bisher vertretenen Schwerpunkttheorie ein.