Mit Studierenden im Memorium Nürnberger Prozesse
Wer an der FAU Rechtswissenschaften studiert, tut dies in unmittelbarer Nähe von historischen Orten des Unrechts und des Rechts. In Nürnberg wurde mit den Nürnberger Rassegesetzen 1935 der „bürgerliche Tod“ jüdischer Deutscher eingeleitet und mit den Nürnberger Prozessen von 1945-49 internationales Strafrecht geboren.
Professor Christoph Safferling ist es ein besonderes Anliegen, in seiner Lehre Studierende für die deutsche Geschichte im Umgang mit der juristischen Aufarbeitung des Holocaust zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vorlesung Völkerstrafrecht und des Seminars „Das NS-Strafrecht und seine Aufarbeitung“ besuchten Studierende am 23. April das Memorium Nürnberger Prozesse. Hier wurde im Schwurgerichtssaal Rechtsgeschichte geschrieben, als im Hauptkriegsverbrecherprozess und den zwölf Nachfolgeprozessen die Eliten des NS-Regimes angeklagt waren. Diese Strafverfahren haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die begangenen Verbrechen der Nazis verfolgt wurden. Durch die juristische Aufarbeitung wurde die Grundlage für die gesellschaftliche und bildungspolitische Erinnerungskultur geschaffen.
Weitere Besuche an Orten des Unrechts, wie dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg und dem NS-Dokumentationszentrum in München, stehen für die Studierenden in diesem Semester noch an. Auch diese Exkursionen sollen das rechtsgeschichtliche Bewusstsein der Studierenden schärfen. Ob eben jenes Bewusstsein künftig auch abgeprüft werden soll, wird bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion am 07. Mai mit Vertretern von Politik, Rechtsprechung und Presse hinterfragt werden.
Wer selbst mehr über den Ort der Rechtsprechung im Memorium Nürnberger Prozesse erfahren möchte, kann die Ausstellung und den historischen Saal 600 in Nürnberg besuchen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Memorium Nürnberger Prozesse.