Abschlussbericht Schwerpunktseminar “Das NS-Strafrecht und seine Aufarbeitung“
Getreu dem Motto der FAU zum 275-jährigen Bestehen „Wissen in Bewegung – innovativ, vielfältig, leidenschaftlich“ ging die ICLU im Sommersemester 2018 ein weiteres Mal neue Wege in der Lehre.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entwarf im Sommer 2017 einen Vorschlag zur Änderung des § 5a DRiG, wonach künftig deutsches Justizunrecht des 20. Jahrhunderts in Ausbildung und Prüfung der angehenden Juristinnen und Juristen stärker als bisher Berücksichtigung finden soll. Professor Christoph Safferling konnte sein Gespür für Bewegungen im Sektor Hochschul-Bildungspolitik unter Beweis stellen, indem er in Reaktion auf diesen Änderungsvorschlag – und dessen unmittelbaren Widerhall im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung – ein Lehrkonzept gestaltete, das die Forderung bzgl. einer Reform der Juristenausbildung aufgriff.
„NS-Strafrecht und seine Aufarbeitung“ lautete der Titel des Seminars, das Studierende des Schwerpunktbereichs Kriminalwissenschaften im Sommersemester 2018 belegen konnten. Im Rahmen der Veranstaltung war die Anfertigung einer studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit vorgesehen, die 50% der Universitären Examensprüfung ausmacht. Durch die hohe Gewichtung des Leistungsnachweises unterschied sich das Angebot von den rechtshistorischen Vertiefungsmöglichkeiten im Grundstudium, die zwar dem Nachweis eines ordnungsgemäßen Studierens i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 JAPO dienen konnten, sich aber nicht in der Examensnote niederschlugen.
Das Seminar, zu dem sich 16 Studentinnen und Studenten angemeldet hatten, erstreckte sich über das ganze Semester und bestand aus einer Vorbesprechung, drei Exkursionen, zwei Abendveranstaltungen und sieben Referatssitzungen, die teilweise durch Gasthörer:innen bereichert wurden.
Auftakt war ein Besuch des Memoriums Nürnberger Prozesse. Dem ersten Referat, in dem die Seminararbeit zum Thema „Juristen im Nationalsozialismus: Vom Rechtswissenschaftler zum Rechtswahrer“ gleichsam als allgemeine Einführung vorgestellt wurde, folgten terminlich die von der ICLU veranstaltete, öffentliche Podiumsdiskussion zur Reform der Juristenausbildung sowie der Vortrag von Prof. Dr. Bertram Schmitt, Richter am IStGH.
Mit welchen Instrumenten speziell das Strafrecht für den Umbau des Staates im Sinne der NS-Ideologie missbraucht wurde, war Thema der zweiten und dritten Referatssitzung. Die dogmatischen Grundlagen des NS-Strafrechts, namentlich die Denkschrift des Preußischen Justizministeriums 1933, anlagebedingte Strömungen in der Kriminologie, die Tätertypenlehre und die von den Nationalsozialisten ins Auge gefasste Gesamtreform des RStGB und der RStPO, standen ebenso auf dem Programm wie deren institutionelle Umsetzung durch die Einrichtung einer Modellschule für nationalsozialistisches Recht an der Universität Kiel oder die Etablierung von Sondergerichten und Volksgerichtshof. Ein Teil der Vorträge fand am NS-Dokumentationszentrum in München statt, wo die Teilnehmer:innen zusätzlich Einblicke in die Geschichte der NSDAP erhielten.
Den inhaltlichen Mittelbau der Veranstaltung bildeten im weiteren Verlauf die Vorträge, in denen einzelne Teilrechtsgebiete in den Blick genommen wurden: NS-Jugendstrafrecht, Strafrechtliche Partikulargesetze (wie z.B. die Polen- und Judensonderstrafrechtsverordnung), Staatsschutzstrafrecht, das Rechtsmittelverfahren und der Strafvollzug.
Im Juli wurde für alle Studierenden des Fachbereichs eine Fahrt nach Den Haag angeboten, wo unter Anderem am Internationalen Strafgerichtshof das institutionelle Erbe der Nürnberger Prozesse für die mitgereisten Seminarteilnehmer:innen nachvollziehbar wurde.
Am sechsten Termin referierten en block die Bearbeiter:innen, die sich in ihren wissenschaftlichen Arbeiten mit der Aufarbeitung des Nationalsozialistischen Unrechts im Allgemeinen bzw. dem sog. Juristenprozess sowie dem Thorbeck/Huppenkothen Prozess im Besonderen zu befassen hatten. Die Veranstaltung wurde von Professor Friedrich Kießling und Yvonne Blomann vom Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte der KU Eichstätt-Ingolstadt mit ihrem spezifisch historischen Blickwinkel bereichert.
Die letzte Sitzung war schließlich dem sehr speziellen Thema „Militärstrafrecht“, das als einer der schlimmsten Auswüchse des nationalsozialistischen Unrechts gilt, gewidmet und fand unter Beteiligung unseres Gastes Professor Michael Bryant, einem ehemaligen JAG, d.h. Militärjuristen der US Army, und heutigem Rechtshistoriker statt. Den Abschluss der Lehrveranstaltung bildete eine exegetische Übung anhand eines Sondergerichtsurteils und der dazu im Jahr 1959 gegenüber dem BMJ erfolgten Rechtfertigung des damals verantwortlichen Staatsanwalts am Sondergericht Innsbruck: Eduard Dreher.
Durch die Anordnung der Seminarvorträge, die jeweils von einer studentisch moderierten Diskussion begleitet wurden, entstand eine kohärente Lehrveranstaltung, die den Teilnehmenden vom allgemeinen über den besonderen Teil des NS-Strafrechts bis zur gerichtlichen Aufarbeitung vertiefte Kenntnisse zu diesem Kapitel des deutschen Justizunrechts des 20. Jahrhunderts vermittelte. Alle Studierenden haben sich der Herausforderung, die die für die meisten eher ungewohnte Bearbeitung eines rechtshistorischen Themas darstellt, gestellt und mit Engagement gemeistert.
Mit der Durchführung des Seminars als einer um Vorträge, Exkursionen und Museumsbesuche ergänzten „Testreihe“ konnte die ICLU eine Vorreiterrolle im Diskurs um die Reformbemühungen des BMJV und die angestrebte Gesetzesänderung einnehmen. Es werden weitere Lehrveranstaltungen zur NS-Geschichte folgen.