Volltreffer: Examenstermin 2018/II – Erlanger Examensvorbereitung einmal mehr „on point“
Die Strafrechtsklausur des Examenstermins 2018/II hat wieder einmal unter Beweis gestellt, dass die Erlanger Examenskurse und Lehrmaterialien die Studierenden ideal auf die Erste Juristische Staatsprüfung vorbereiten. Sämtliche Themen des materiell-rechtlichen Teils wurden im von Professor Safferling angebotenen Erlanger Examenskurs Strafrecht BT besprochen: Der notwendige (Final-)Zusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme bei § 249 StGB war mehrfach Gegenstand der beiden Unterrichtseinheiten zu Raub und Räuberischer Erpressung. Ebenfalls lag ein Schwerpunkt der Straßenverkehrsdeliktseinheit auf den Tatbeständen der §§ 315b, c StGB. Die eher „exotischen“ Tatbestände der §§ 145d, 164, 258 StGB wurden in den Einheiten zu den Aussage- und zu den Anschlussdelikten besprochen. Beim dritten Tatkomplex zur Thematik der falschen Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist unserer Rubrik „Akte Recht“ außerdem ein „Volltreffer“ gelungen: Die als Klausurvorlage dienende Entscheidung des OLG Stuttgart dürften regelmäßige Leserinnen und Leser der „Akte Recht“ wiedererkannt haben.
Auch auf die strafprozessuale Zusatzfrage waren Erlanger Studierende gut vorbereitet. Die Durchsuchung beim Verdächtigen nach § 102 StPO ist ebenso regelmäßig Thema der Vorlesung Strafprozessrecht wie die Problematik um die „Gefahr im Verzug“ bei Eingriffsbefugnissen mit Richtervorbehalt. Auch die Pflicht zur Verteidigerbeiordnung und die Widerspruchslösung des BGH werden dort regelmäßig thematisiert. Alle Themenkomplexe werden außerdem in den „30 Problemen aus dem Strafprozessrecht“ (z.B. 3. Kapitel Zusatzfall 2) und im StPO-Skript zur Vorlesung von Professor Safferling behandelt.