Akte Recht – Berücksichtigung der EMRK und EGMR-Rechtsprechung
Eine Kernfrage zum Verständnis des Europarechts (und ein Klassiker z.B. in mündlichen Examensprüfungen) ist die Frage nach der sog. „völkerrechtsfreundlichen“ Auslegung nationaler Normen. Im heutigen Akte Recht Fall bezieht das BVerfG erneut Stellung zum Verhältnis der EMRK und EGMR-Rechtsprechung zu nationalem Recht: BVerfG, Urteil vom 12.06.2018, 2 BvR 1738/12