Kuratorium der INPA zeigt sich besorgt
Anlässlich des 20. Jahrestages der Verabschiedung des Römischen Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof hat sich das Kuratorium der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien besorgt über den aktuellen Zustand des Völkerstrafrecht und der Menschenrechte gezeigt. In Ihrer Sitzung in Nürnberg verständigten sich die Mitglieder, darunter Professor Christoph Safferling als einer der Vizepräsidenten des Kuratoriums, auf eine Deklaration und forderten die Staaten der Welt auf, sich für das Ende der Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression einzusetzen. Den Wortlaut der gesamten Deklaration finden Sie hier: (Das Foto zeigt die Präsidentin Navi Pillay und die Vizepräsidenten Serge Brammertz und Christoph Safferling)
Pressemitteilung
Deklaration zum 20. Jahrestag der Verabschiedung des Status für den
Internationalen Strafgerichtshof
Führende internationale Persönlichkeiten des Völkerstrafrechts und der internationalen Menschenrechte fordern die Unterstützung aller Staaten für den Internationalen Gerichtshof und den Respekt der Menschenrechte.
Nürnberg, 19. Oktober 2018 – Die Mitglieder des Kuratoriums der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien haben sich in ihrer 9. Sitzung am 18. Oktober 2018 in Nürnberg aus Anlass des 20. Jahrestages der Verabschiedung des Statutes des Internationalen Strafgerichtshofes auf eine Resolution verständigt. In dieser Resolution bringen die Mitglieder des Kuratoriums ihre Besorgnis über die wachsende, weltweite Respektlosigkeit gegenüber dem Völkerstrafrecht und die internationalen Menschenrechte, die heftigen Angriffe auf die Integrität der internationalen Strafjustiz und ihre Institutionen sowie über die weit verbreitete Missachtung für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zum Ausdruck. Die Resolution erinnert an das Versprechen, das die internationale Völkergemeinschaft 1945/46 in Nürnberg gegeben hat. Sie ruft alle Staaten auf, die Straflosigkeit für internationale Verbrechen zu beenden, indem sie die Strafverfolgung dieser Verbrechen durch internationale und nationale Gerichtshöfe unterstützen.
Deklaration zu 20. Jahrestag der Verabschiedung des Status für den Internationalen Strafgerichtshof
Wir, das Kuratorium der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, die gegründet wurde, um nachhaltigen Frieden durch Recht und Rechtstaatlichkeit zu fördern:
SIND FEST ÜBERZEUGT, dass Völkerstrafrecht den Respekt für die Menschenrechte sichert, zur Vermeidung von Konflikten beiträgt und Versöhnung nach Abschluss der Feindseligkeiten ermöglicht. Um diese Ziele zu erreichen, hat die internationale Gemeinschaft den Nürnberger Präzedenzfall aufgegriffen und Menschenrechtsnormen entwickelt, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in den Internationalen Menschenrechtspakten festgeschrieben sind, und sie hat Mechanismen geschaffen, die der Straflosigkeit für die schwersten Menschheitsverbrechen ein Ende setzen sollen. Diese Mechanismen, darunter der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda und der am 17. Juli 1998 geschaffene erste permanente internationale Strafgerichtshof (der Internationale Strafgerichtshof) stellen Verantwortlichkeit für die schwersten Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte sicher, sie unterstützen die weltweite Umsetzung des Völkerstrafrechts und bauen national Kapazitäten auf, um diese Verbrechen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.
SIND ZUTIEFST BESORGT über die wachsende, weltweite Respektlosigkeit gegenüber dem Völkerstrafrecht und die internationalen Menschenrechte und den Mangel an Bereitschaft, gegen Straffreiheit zu kämpfen und Menschenrechte zu achten.
SIND ZUTIEFST BESORGT über heftige Angriffe auf die Integrität der internationalen Strafjustiz und ihre Institutionen und über die weit verbreitete Missachtung für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
SIND EINGEDENK des Versprechens, das die internationale Völkergemeinschaft 1945/46 in Nürnberg gegeben hat, und rufen alle Staaten auf, die Straflosigkeit für internationale Verbrechen zu beenden, indem sie die Strafverfolgung dieser Verbrechen durch internationale und nationale Gerichtshöfe unterstützen.
Dem Kuratorium der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien gehören an: Dr. Navi Pillay(Präsidentin), ehem. UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Dr. Serge Brammertz (Vize-Präsident), Chefankläger des Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe, Prof. Dr. Christoph Safferling (Vizepräsident), Professor für Völkerstrafrecht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Thomas Buergenthal (Ehrenpräsident), ehem. Richter am Internationalen Gerichtshof, Brenda J. Hollis, Chefanklägerin des Sondergerichtshofs für Sierra Leone, Dr. Karl Huber, ehem. Präsident des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs, Dr. Cecilia Medina Quiroga, ehem. Präsidentin des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Dr. Athaliah Molokomme, Außerordentliche und Bevollmächtigte Botschafterin sowie Ständige Vertreterin Botswanas bei den Vereinten Nationen in Genf, Betty Kaari Murungi, ehem. stellvertretende Vorsitzende der kenianischen Wahrheits- und Versöhnungskommission, Prof. Stefanie Schmahl, Professorin für Internationales Öffentliches Recht, Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Prof. Dr. Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof, Prof. Dr. Sang-Hyun Song, ehem. Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs, David Tolbert, ehemaliger Direktor des International Center for Transitional Justice
Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien ist eine Stiftung zur Förderung des Völkerstrafrechts mit Sitz am historischen Ort der Nürnberger Prozesse, dem Geburtsort des modernen Völkerstrafrechts. Ziel der Akademie ist es, die Universalität, Rechtmäßigkeit und Akzeptanz des Völkerstrafrechts und deren globaler Umsetzung zu fördern. Ihre Tätigkeitsfelder umfassen interdisziplinäre und angewandte Forschungsprojekte, gezielte Trainingsmaßnahmen für Praktiker im Völkerstrafrecht, Beratung bestimmter Zielgruppen und Menschenrechtsbildung. Gründer der Stiftung sind das Auswärtige Amt, der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg.