Akte Recht – Urteile zur Vorverlagerung des Arglosigkeitszeitpunkts im Rahmen der Heimtücke, zu Schutzvorrichtungen gegen eine Wegnahme i.S.v. § 243 I 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB sowie zur Waffengleichheit im Strafverfahren
Diese Woche behandelt die Akte Recht gleich drei Entscheidungen! Zwei davon beschäftigen sich mit dem materiellen Strafrecht, eine weitere Entscheidung des EGMR setzt sich mit einer strafprozessualen Thematik auseinander.
Zum einen geht es um die Problematik der Vorverlagerung des Arglosigkeitszeitpunkts im Rahmen des Heimtückemords, die zum einen verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der restriktiven Auslegung von Mordmerkmalen aufwirft und zum anderen einen absoluten Prüfungsklassiker darstellt.
Daneben gibt es eine Entscheidung, die sich mit der Thematik der Schutzvorrichtung gegen eine Wegnahme i.S.v. § 243 I 2 Nr. 2 StGB beschäftigt. Die dort behandelten Probleme eignen sich perfekt, um AT-Fragestellungen zum Versuch im Zusammenhang mit einem Regelbeispiel sowie dem unmittelbaren Ansetzen bei mehreren Beteiligten in einer Klausur abzuprüfen.
Zu guter Letzt befasste sich der EGMR mit der Frage, ob zur Wahrung der Waffengleichheit im Strafverfahren dem Angeklagten ein Anwalt zur Seite gestellt werden muss, wenn der Nebenkläger anwaltlich vertreten ist.