Akte Recht: Der etwas andere „Raserfall“
In den letzten Monaten erging eine Reihe von Entscheidungen, die unter dem Schlagwort „Raserfälle“ bekannt geworden sind. Dass jedoch nicht jeder dieser vermeintlichen „Morde im Straßenverkehr“ im Kontext illegaler Autorennen steht – eine Fallgruppe, für die mit § 315d StGB extra eine neue Strafvorschrift für nötig erachtet worden war – zeigt die heutige Entscheidung des BGH, in der der Vierte Strafsenat erstmals das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz hält und damit im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg bestätigt.