Akte Recht: Das Mordmerkmal der Heimtücke
In der heutigen „Akte Recht“ hat sich der BGH einmal mehr mit dem Mordmerkmal der Heimtücke, insbesondere mit dem für die Heimtücke erforderlichen Ausnutzungsbewusstsein, auseinandergesetzt. In seiner Entscheidung weißt der Senat darauf hin, dass die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Anzeichen für ein fehlendes Ausnutzungsbewusstsein sein kann.