Akte Recht: „Sonstiges Werkzeug oder Mittel“ im Rahmen des schweren Raubes
Die heutige Akte Recht befasst sich mit dem Begriff des „sonstigen Werkzeugs oder Mittels“ im Sinne des § 250 Abs. 1 StGB. Der BGH äußert sich in einem aktuellen Beschluss zur Auslegung dieses sehr umstrittenen Tatbestandsmerkmals. Gerade im Hinblick auf das Examen ist dieser Fall von höchster Relevanz!