Akte Recht: Die Angemessenheit der Verfahrensdauer; Zueignungsabsicht beim Raub
Diese Woche hält die Akte Recht für Sie eine Entscheidung des EGMR bereit, in der es um die Angemessenheit der Verfahrensdauer geht. Eine überlange Verfahrensdauer kann einen Verstoß gegen Art. 6 EMRK darstellen. Der EGMR legt in seiner Entscheidung dar, nach welchen Kriterien er die Länge der Verfahrensdauer bewertet, um sie als angemessen bzw. unangemessen einzustufen.
In einer anderen Entscheidung beschäftigt sich der BGH mit der Frage , ob die Täterin überhaupt mit Zueignungsabsicht handelt, wenn sie einen Raub nur deshalb begeht, um wieder in das „geregelte Leben der JVA“ zurückkehren zu können.
Wir wünschen eine schöne Lektüre!