Akte Recht: Von ärztlicher Verordnung abweichende BtM-Injektion durch Pflegekraft
Die Entscheidung des BGH in der heutigen Akte Recht thematisiert die Schranken einer Einwilligung im Zusammenhang mit der „indirekten Sterbehilfe“. Insbesondere wird diskutiert, wie sich ein Verstoß gegen die ärztliche Verordnung auf die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Körperverletzung auswirkt. Insgesamt stärken die Richter durch ihre Entscheidung das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen weiter.