Akte Recht: Kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung durch Auferlegung der Verfahrenskosten

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In seinem Urteil vom 24.1.2019 bezüglich des ehemaligen KZ-Aufsehers Demjanjuk entschied der EGMR, dass im Falle des Versterbens des Angeklagten vor einem rechtskräftigen Urteil nicht der Staat die Verfahrenskosten tragen muss. Dieses Vorgehen verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung.