Erste Veröffentlichung im Rahmen des Graduiertenkollegs „Cyberkriminalität und Forensische Informatik“
ICLU-Mitarbeiter und Habilitand Dr. Christian Rückert hat gemeinsam mit dem stellvertretenden Leiter der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), OStA Thomas Goger, einen Beitrag zum Thema „Keuschheitsproben“ im Darknet verfasst. Der Artikel ist in nun in der aktuellen Ausgabe der „MultiMedia und Recht“ erschienen. In dem Aufsatz, der zugleich die erste Veröffentlichung aus den Reihen des DFG-Graduiertenkollegs „Cyberkriminalität und Forensische Informatik“ (Hyperlink zu: www.cybercrime.fau.de) darstellt, beschäftigen sich Dr. Rückert und OStA Goger mit der neuen Regelung der sog. Keuschheitsproben in § 184b Abs. 2 S. 2 StGB und § 110d StPO. Die Regelung ermöglicht es speziell geschulten Polizeibeamten mit richterlicher Erlaubnis selbst künstlich erzeugtes kinder- und jugendpornografisches Material auf Tauschbörsen im Internet hochzuladen, um so Zugang zu den Communities zu erlangen und die Täter/innen dingfest zu machen. Bislang war dies den Ermittlern nicht gestattet und die illegalen Tauschbörsen nutzten dieses Umstand gezielt aus, um Verdeckten Ermittlern den Zugang zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Die Neuregelung stellt daher einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Kinderpornografie dar.