Akte Recht: Haftfortdauer über sechs Monate trotz Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Ansteckungsgefahr mit COVID-19
In seinem Beschluss vom 30.03.2020 beschäftigt sich das OLG Karlsruhe mit der aktuellen COVID-19-Pandie und der damit einhergehenden Frage, wie die Haftfortdauer über sechs Monate trotz Aussetzung der Hauptverhandlung zu beurteilen ist. Die Entscheidung ist aufgrund des aktuellen Themas des „Corona-Virus“ perfekt geeignet für die mündliche Prüfung im Staatsexamen. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre.