Akte Recht: Heimtücke- und Verdeckungsmord bei mehraktigem Geschehen; Doppelter Erlaubnistatbestandsirrtum im Rahmen von § 32 StGB
Diese Woche hält Akte Recht für Sie zwei Entscheidungen des BGH bereit.
Die drei Angeklagten lockten wohlhabende Geschäftsleute in eine Lagerhalle, in der sie überwältigt, ihnen das Bargeld abgenommen und anschließend gefangen gehalten wurden, um sie unter Todesdrohungen dazu zu bringen, noch mehr Bargeld zu beschaffen. Anschließend wurden die Opfer – wie von Anfang an geplant – erdrosselt. Der BGH nimmt Heimtückemorde trotz z.T. zweitägiger Gefangenschaft an, da das Ausnutzen der Arglosigkeit der Opfer im Vorbereitungsstadium der Tat eine ununterbrochene Wehrlosigkeit bis zur Tatausführung zur Folge hat und die Täter anfangs bereits mit Tötungsvorsatz gehandelt haben.
In der zweiten Entscheidung befasste sich der 4. Strafsenat mit dem doppelten Erlaubnistatbestandsirrtum im Rahmen von § 32 StGB hinsichtlich der Notwehrlage und der Erforderlichkeit der Notwehrhandlungen.