Akte Recht: Ärztlicher Abrechnungsbetrug durch unzulässige Beteiligung eines Apothekers an einem medizinischen Versorgungszentrum
Die heutige Akte Recht widmet sich der Entscheidung des 5. Strafsenats bezüglich eines ärztlichen Abrechnungsbetrugs durch die unzulässige Beteiligung eines Apothekers an einem medizinischen Versorgungszentrum. Der BGH hielt die erstinstanzlichen Verurteilungen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges aufrecht, denn das LG habe die Täuschung der zuständigen Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung zu Recht darin gesehen, dass mit der Einreichung der Sammelerklärungen konkludent wahrheitswidrig erklärt werde, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abrechnung lägen vor, insb. auch die Voraussetzungen zur vertragsärztlichen Zulassung. Gerade die Argumentation, mit welcher der Senat den Bedenken aus der Literatur bezüglich der Täuschungshandlung und der Schadensbestimmung begegnet, ist lesenswert.