Akte Recht: Voraussetzungen für eine mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (IS); Rechtswidrige Verwendung einer Kreditkarte beim kontaktlosen Zahlen
Diese Woche stellen wir euch zwei spanende Entscheidungen in Akte Recht vor.
In seinem Beschluss v. 28.7.2020 positioniert sich der BGH zur Strafbarkeit von Frauen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung am Islamischen Staat gem. §§ 129a, 129b StGB. Vorausgegangen waren eine Vielzahl von Entscheidungen des 3. Strafsenats in ähnlichen Verfahren, die sich immer wieder mit den Voraussetzungen der Strafbarkeitsbegründung durch Frauen im IS beschäftigt hatten. Konsequenterweise beantwortet er diese i.Z.m. mit den sog. „Syrien-Rückkehrerinnen“ wichtige Frage auf Grundlage seiner herkömmlichen Rspr. zur Beteiligung, trifft damit aber auch eine klare politische Aussage.
Aufgrund der steigenden Verwendung kontaktlosen Bezahlens mit EC-Karten ohne PIN-Eingabe, ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich in Zukunft öfter strafrechtlich relevante Konstellationen auftreten werden, die in näherer Zeit auch im Examen zu prüfen sein könnten. Diese Entscheidung zeigt eindrücklich, wie sich das Fehlen der PIN-Abfrage beim kontaktlosen Bezahlen durch einen Nichtberechtigten in der Prüfung insbesondere der Tatbestände des Betruges und Computerbetruges niederschlägt. Fraglich bleibt, wie sich der BGH dazu verhalten wird.