Akte Recht: Anknüpfungspunkt für die Feststellung der Arglosigkeit beim Heimtückemord; Strafbarkeit von „Alleinrasen“ (Stuttgarter Raser-Fall)

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Foto © Lérot

Diese Woche stellen wir in Akte Recht zwei Entscheidungen des BGH vor.

Immer wieder hat sich der Bundesgerichtshof mit den Mordmerkmalen auseinanderzusetzen. In der heute vorgestellten Entscheidung geht es um das dasjenige der Heimtücke. Der BGH beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen der Anknüpfungspunkt für das Vorliegen der Arglosigkeit unter Heranziehung normativer Erwägungen zeitlich nach vorne verlagert werden kann.

Noch ein Raser-Fall! Wie sind alltägliche, auch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr vom sog. „Alleinrasen“ i.S.d. § 315d I Nr. 3 abzugrenzen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der BGH in einem aktuellen Beschluss und klärte dabei erstmalig höchstrichterlich, welche Anforderungen an das Absichtsmerkmal („um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“) zu stellen sind. Die Problemstellungen rund um die Raser-Fälle eignen sich sowohl für (Examens-)Klausuren als auch für die mündliche Prüfung.“