Akte Recht: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses; Zurechenbarkeit eines Exzesses im Falle einer Körperverletzung mit Todesfolge
Zwar wird das Sexualstrafrecht nicht in der Lehre berücksichtigt, allerdings ist es umso relevanter in der Praxis. Im konkreten Fall nahm ein Gynäkologe heimliche Bild- und Videoaufnahmen während der Untersuchungen seiner Patientinnen vor. Wie der BGH diesen Fall strafrechtlich bewertet, könnt ihr in unserer heutigen Akte Recht nachlesen.
Die zweite Entscheidung in Akte Recht behandelt die Klausurklassiker der Zurechnung von Exzesshandlungen und den spezifischen Gefahrzusammenhang bei erfolgsqualifizierenden Delikten.