Akte Recht: § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB bei erneuter Brandlegung am selben Objekt; Zurechnung des Todes von Berufsrettern bei fahrlässig verursachter Explosion
Wir stellen euch diese Woche in Akte Recht zwei Klausurklassiker aus dem Bereich der Brandstiftung und der Zurechenbarkeit von Todes- und Verletzungsfolgen vor.
In der ersten Entscheidung befasste sich der BGH mit der Frage, ob eine bereits durch Brandlegung teilweise zerstörte Wohnung erneut Tatobjekt nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB werden kann.
Die zweite Entscheidung des BGH widmet dem Problem der Zurechnung von Tötungs- und Verletzungserfolgen bei Berufsrettern und Zufallsopfern. Der Angeklagte hatte fahrlässig die abzubauenden Rohrleitungen mit einer gasführenden Leitung verwechselt, in Folge der entstandenen Explosion kamen Feuerwehrleute und ein Matrose ums Leben.