Akte Recht: Kein Zeugnisverweigerungsrecht bei wissenschaftlicher Publikationstätigkeit; Beweisverwertungsverbot bei Missachtung von Art. 31 RL 2014/41/EU (EncroChat)
Heute in Akte Recht: Das OLG München entschied, dass sich Wissenschaftler:innen sich trotz wissenschaftlicher Publikationstätigkeit nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht aus § 53 I Nr. 5 StPO berufen können. Außerdem beschäftigte sich das LG Berlin mit EncroChat-Daten und dem Beweisverwertungsverbot bei Missachtung von Art. 31 RL 2014/41/EU.