Akte Recht: Ein Jagdhochsitz kann eine Hütte iSv § 306 I Nr. 1 StGB sein; Garantenstellung unter Geschwistern
Diese Woche stellen wir in Akte Recht zwei besonders interessante Urteile des BGH vor.
Jagdhochsitze als Hütten im Sinne von § 306 I Nr. 1 StGB? Das bejahte der BGH in seinem Urteil, als er darüber entschied, ob das Inbrandsetzen von Jagdhochsitzen als Brandstiftung im Sinne von § 306 I Nr.1 StGB aufgefasst werden kann. Ein Hochsitz müsse ein selbstständiges, unbewegliches Ganzes bilden, das eine nicht völlig geringfügige Bodenfläche bedeckt und ausreichend abgeschlossen ist und eine Immobilität aufweist. Im Einzelfall kann dies auch bei nur zum Teil umschlossenen Räumen gegeben sein.
In der zweiten Entscheidung legt der BGH legt das erste Mal dar, dass sich zwischen Geschwistern aus der Verwandtschaft in der Seitenlinie keine zwingende strafrechtliche Einstandspflicht i.S.d. § 13 StGB ergibt. Auch kann man beim Studium der Entscheidung die Darlegungsanforderungen an den Tötungsvorsatz (in Abgrenzung zur Fahrlässigkeit) wiederholen!