Akte Recht: Vorsatz beim Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit (FCK BFE)
Auch diese Woche stellen wir in Akte Recht zwei spanende klausur- und examensrelevante Entscheidungen vor.
Seit Beginn der Covid-19-Pandemie waren Gerichte mit verschiedenen, neuen Erscheinungsformen von Fälschungskriminalität befasst, da amtliche Ausweise oder Gesundheitszeugnisse an alltäglicher Bedeutung gewonnen hatten. Der erste Akte Recht Fall ist der Auftakt zu einer Reihe von Urteilsbesprechungen zur Herstellung und dem Gebrauch von Impfstatus-Nachweisen. Die ersten Entscheidungen zeigten dabei in erster Linie die Lücken auf, die hinsichtlich der Beweisführung (heute: Vorsatznachweis) sowie der Gesetzesdichte bis November vergangenen Jahres bestanden haben.
Bei der Beleidigung des Einzelnen unter der Bezeichnung eines Kollektivs geht es um die Frage, ob die Äußerung noch als allgemeine Kritik von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob das bezeichnete Kollektiv so weit abgrenzbar ist, dass bereits eine Beleidigung gem. § 185 StGB vorliegt. In diesem Beschluss sieht das BVerfG im Gegensatz zu manchen früheren Fällen die Individualisierung der Äußerung auf eine bestimmte Personengruppe als ausreichend an und bestätigt die vorangehende Verurteilung des AG wegen Beleidigung.