Akte Recht: Alternativvorsatz – Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten Körperverletzungsvorsätzen; Misshandlung Schutzbefohlener
Auch diese Woche stellen wir in Akte Recht zwei spannende Entscheidungen des BGH vor:
Das Leben schreibt manchmal tatsächlich beispielhafte Lehrbuchfälle.
Als der Angeklagte A einen Hammer in Richtung zweier Personen warf, hielt er es für möglich, eine der beiden Personen zu treffen und dadurch zu verletzen. Der Schlag konnte von beiden so weit abgelenkt werden, dass nur eine von beiden von dem Hammer leicht am Kopf getroffen wurden. In dieser Konstellation folgte der BGH der herrschenden Meinung im Streit um den Alternativvorsatz und bewertete das vorliegende Szenario als jeweils vollendetes und versuchtes Körperverletzungsdelikt in Tateinheit.
Die zweite Entscheidung behandelt die Aufhebung eines Schuldspruchs wegen roher Misshandlung aufgrund lückenhafter Feststellungen des LG. Dabei erläuterte der BGH die Anforderungen an den Tatbestand der rohen Misshandlung, insbesondere an die gefühllose Gesinnung.