Akte Recht: Einziehung des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafrecht; Vorsatzanforderungen beim Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel
Die erste Akte Recht als Leseempfehlung für „Schwerpunktler“ und sonstige Interessierte, die gerne mal über den Tellerrand der examensrelevanten Problematik hinausblicken: In dem Beschluss hatte der Große Senat zu entscheiden, ob die Einziehung im Jugendstrafrecht (wie auch im Erwachsenenstrafrecht) zwingend ist oder möglicherweise im Ermessen des Gerichts steht. Allerdings kann die Entscheidung auch für „Kernstrafrechtler“ von Interesse sein, da sich anhand dieser insbesondere Fragen der Divergenz nochmal gut wiederholen lassen.
In der zweiten Entscheidung befasste sich der BGH mit der Notwendigkeit der Abwägung von Risiko und Nutzen beim Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel durch einen Laien bei der Feststellung des Vorsatzes.