Akte Recht: Abstimmungsverhinderung durch Lärm als Gewalt i.S.d. Nötigungstatbestandes; Konnexitäts-Merkmal im Beweisantragsrecht
Die heutige Entscheidung der Akte Recht befasst sich mit dem Nötigungstatbestand gem. § 240 I StGB und der Frage, ob Lärm als Gewalt in diesem Sinne angesehen werden kann. Gleichzeitig liefert die Entscheidung weitere Anhaltspunkte zur Bedeutung von Grundrechten (Art. 5 GG i.V.m. Art. 8 GG) in der Verwerflichkeitsprüfung gem. § 240 II StGB.
In der zweiten Entscheidung gibt der 5.StR des BGH vor dem Hintergrund der Strafverfahrensänderung von 2019 seine bisherige Rechtsprechung auf, nun muss sich ein Beweisantrag nicht mehr mit früheren gegenläufigen Beweisergebnissen auseinandersetzen, um darzulegen, dass er plausibel ist.