Akte Recht: (Versuchter) Betrug durch Abschluss einer Lebensversicherung; Strafbarkeit wegen Beleidigung eines Richters im Zusammenhang mit Vorwurf der Untreue
Unserer heutige Entscheidung liegt der übliche Sachverhalt eines „Versicherungsbetrugs“ zugrunde, der einige klassische Probleme i.R.d. des Betrugstatbestandes aufwirft, insbesondere die Schadensermittlung bei bloßer Vermögensgefährdung in Gestalt des Eingehungsbetruges und die damit einhergehende (oftmals kritisierte) Vorverlagerung der Vollendungsstrafbarkeit.
Die zweite Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, ob der Vorwurf der strafbaren Untreue als Beleidigung i.S.d. § 185 Alt. 1 StGB eingeordnet werden kann. In diesem Fall warf ein Angeklagter einem Richter vor, sich der Untreue i.S.d. § 266 StGB strafbar gemacht zu haben, weil das Gericht einen Teilbetrag des gezahlten Gerichtskostenvorschusses einbehielt und auf die Gerichtskosten verrechnete. Das BayObLG München stellte hier fest, dass der Vorwurf der strafbaren Untreue i.S.d. § 266 StGB schon für sich genommen einen Angriff auf den Achtungsanspruch des Richters darstelle.