Akte Recht: Ergänzende richterliche Durchsuchungsanordnung bei staatsanwaltschaftlicher Vorführung eines Zeugen; Verhandlung in Abwesenheit
Unserer ersten Akte Recht im neuen Jahr befasst sich mit dem Beschluss des BGH, der sich erstmals mit der Vorschrift des § 163 III, IV S. 1 Nr. 4 StPO auseinander setzte und klärte, wie zu verfahren ist, wenn die Wohnung des Zeugen betreten werden muss, um einen staatsanwaltlichen Vorführbefehl zu vollstrecken.
In der zweiten dieswöchigen Akte Recht erläutert das OLG Köln, wie eine Berufungshauptverhandlung entgegen der Regelungsn der Strafprozessordnung in Abwesenheit des Angeklagten geführt werden kann.