Akte Recht: Besonders schwerer Fall des Totschlags; Aussetzung mit Todesfolge
Heute in unserem ersten Akte Recht-Fall: Der Bundesgerichtshof erläutert die Voraussetzungen, die an das Vorliegen eines besonders schweren Falles des Totschlags zu stellen sind. Nicht nur wiederholt er seine ständige Rechtsprechung hierzu, sondern gestaltet diese im Hinblick auf die Bedeutung weiter aus, die einzelnen Umständen bei dieser Feststellung zukommt.
In unserem zweiten Akte Recht-Fall werden vor dem Hintergrund des § 221 StGB etwaige Hilfspflichten von Freunden nach einer gemeinsamen „Sauftour“ erörtert. Die Regelungen bzw. vielmehr die in Betracht kommenden Strafrahmen dürften dem Großteil der Studierenden unbekannt sein und überraschen. Wann es zu einer Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung und wann es sogar zu einer Strafbarkeit wegen Aussetzung mit Todesfolge kommen kann, wird hierbei näher ausgeführt.