Akte Recht: „Harmlose“ Verharmlosung des Holocaust; Wegnahme leicht verderblicher Transportgüter
Während Corona sind vielfach so genannte „Judenstern-Fälle“ durch die Medien gegangen. Das KG Berlin hat nun festgestellt, dass es sich beim Posten eines Judensterns mit der Aufschrift „Ungeimpft“ und der Ankündigung, man werde sich einen solchen nun basteln, nicht um eine strafbare Volksverhetzung handelt. Die heutige Akte Recht wirft damit einen Blick auf den Grenzbereich zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die zweite Akte Recht Entscheidung des OLG Zweibrücken zeigt erneut die Prüfungsrelevanz der strafrechtlichen Problematik des „Containerns“ auf. Darüber hinaus erfolgt eine Einbettung der Problematik, wahlweise in einem Erlaubnistatbestandsirrtum oder Verbotsirrtum.