Akte Recht: Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter; Strafrestaussetzung bei Unterstützung schwerer terroristischer Gewalttaten
Die Probleme und rechtliche Einordnung von E-Scootern ist in allen Rechtsgebieten aktuell und spannend. Dies zeigt sich in den derzeitigen Bestrebungen, E-Scooter auch in die Gefährdungshaftung der StVG im Zivilrecht anzunehmen. Aber auch im Strafrecht werden immer wieder neue Urteile bezüglich der Elektrofahrzeuge – vor allem in Verbindung mit Trunkenheitsfahrten – erlassen. Die heutige Akte Recht befasst sich mit der Strafbarkeit eines betrunkenen Sozius.
In der zweiten Akte Recht beschäftigen uns heute mit der Aussetzung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung. Im vorliegenden Fall scheiterte Ralf Wohlleben, ein Unterstützer des NSU, mit einem entsprechenden Antrag beim OLG München. Seine hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.