Akte Recht: Kein Ausschluss der Arglosigkeit allein aufgrund vorheriger Bedrohung des Opfers; Beleidigung einer Staatsanwältin i.R.d. Machtkritik
In der heutigen Akte Recht geht es darum, ob das Merkmal der Arglosigkeit im Rahmen der Tötung mittels der heimtückischen Begehung nach § 211 StGB dadurch ausgeschlossen ist, dass der Täter das Opfer vor der Tat potenziell mit der Tatwaffe bedroht haben könnte.
In unserer zweiten Entscheidung ist das BVerfG erneut im Themenbereich der Beleidigung tätig geworden. Mit dieser Entscheidung hat es sich zur Reichweite der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Machtkritik und dem „Kampf ums Recht“ geäußert und den vorangehenden Entscheidungen der Instanzen widersprochen.