Akte Recht: Verstoß gegen die gerichtliche Kognitionspflicht bei unzulänglicher Aufklärung der prozessualen Tat; Rechtliche Bewertungseinheit bei räuberischer Erpressung

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.
Foto © Lérot

Die erste Akte Recht befasst sich mit einer Entscheidung des BGH zur prozessualen Tat und deren Grenzen.

Unsere zweite Akte Recht befasst sich mit der rechtlichen Bewertungseinheit bei der räuberischen Erpressung. Eine rechtliche Bewertungseinheit setzt grundsätzlich voraus, dass sich die tatbestandlichen Handlungen nicht als neuer Anlauf zur Erreichung des Taterfolgs darstellen. In Konstellationen, in denen eine natürliche Handlungseinheit plausibel ist, bleibt die konkurrenzrechtliche Bewertung für den Strafausspruch allerdings weitgehend ohne Bedeutung, da sie den Unrechts- und Schuldgehalt nicht tangiert.