Akte Recht: § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB durch zwei untätige Garanten
Die heutige Akte Recht setzt sich damit auseinander, ob der Qualifikationstatbestand des § 224 Abs.1 Nr.4 StGB auch durch zwei untätige Garanten erfüllt werden kann. Der BGH führt in seinem Beschluss vom 17.01.2023 hierzu aus, dass zur Problemlösung vor allem die teleologische Auslegung der Norm herangezogen werden muss, da sich nur so sachgerechte Ergebnisse entwickeln lassen.