Akte Recht: Krankheit, Urlaub und andere vordringlich zu bearbeitenden Haftsachen entschuldigen nicht die Untätigkeit des Gerichts
Die besondere Haftprüfung im Rahmen der Untersuchungshaft muss zuerst nach sechs, dann regelmäßig nach drei Monaten wiederholt und durchgeführt werden. Jedoch können Krankheit, Urlaub, Coronafälle in der Familie und andere vorrangig zu bearbeitenden Akten Gründe sein, die die Arbeit im Justizapparat verzögern. Wann dabei jedoch Grundrechte von Betroffenen verletzt sein können, damit hat sich das Bundesverfassungsgericht in unserer heutigen Akte Recht befasst.