Akte Recht: Bedingter Tötungsvorsatz
Liegt im Rahmen einer Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes keine hinreichend konkrete Lebensgefährlichkeit vor, so bedarf es für die Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit einer umfassenden Gesamtwürdigung aller für und gegen einen Tötungsvorsatz sprechenden Tatumstände. Unsere Akte Recht zum Fall einer Krankenschwester findet ihr hier.