Akte Recht: Verzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach dem Alles-Oder-Nichts-Prinzip
Die heutige Akte Recht hat eine beliebte Klausurthematik zum Gegenstand. Das Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 I StPO begegnet den Studierenden vermehrt in der StPO-Zusatzfrage. Der Teilverzicht dieses Recht stellt einen Unterfall der Problematik dar, welche der BGH nun erstmalig löst. Der Beschluss hat somit höchste Examensrelevanz und sollte zu einer vertieften Beschäftigung mit diesem Klassiker motivieren!