Akte Recht: Akteneinsicht des Drittbetroffenen bei TKÜ-Maßnahmen
Die heutige Akte Recht zeigt, dass das im deutschen Strafprozess stets zu beachtende Recht auf rechtliches Gehör im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG ohne Weiteres auch in Konstellationen gilt, in welchen ein durch eine Ermittlungsmaßnahme lediglich mittelbar betroffenes Rechtssubjekt kraft Gesetzes die Stellung eines Verfahrensbeteiligten erlangt.