Akte Recht: Auflockerung der Einschränkungen zur Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein heiß diskutiertes Thema. Zuletzt hatte der EuGH die Regelungen in Deutschland mit seiner Entscheidung vom 20.09.2022 mit europäischen Recht für nicht vereinbar erklärt. Daraufhin hat man sich in Deutschland für ein Quick-Freeze Verfahren entschieden, was es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, die Daten bei den Providern „einfrieren“ zu lassen. Mit seiner Entscheidung vom 30.04.2024, die in dieser Akte Recht näher beleuchtet wird, hat der EuGH nochmal klargestellt, dass er die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich ablehnt, wobei er sich zu den notwendigen Modalitäten, die eine solche Speicherung erlauben würden, geäußert hat.