Akte Recht: Vorverlagerung der Schuldfähigkeit bei Unterlassen der Medikamenteneinnahme eines psychisch Kranken

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Die Problematik der actio libera in causa wird in der juristischen Ausbildung häufig mit Fallbeispielen mit vorsätzlichem Vollrausch in Verbindung gebracht. Doch wie sieht es bei einer die Schuld ausschließenden psychiatrischen Erkrankung aus, bei dem der Beklagte unterlässt, seine Medikation einzunehmen? Träfe ihn eine Garantenpflicht zum Schutze Dritter? Diese Fragen beantwortet der 2. Strafsenat in seinem Urteil 2 StR 152/23, womit sich unsere heutige Akte Recht beschäftigt.